In Übereinstimmung mit Artikel 3 des Gesetzes 1263 von 2008 Dekret ausgestellt wurde 2350 Juni 2009, wobei festgestellt wird, dass die Aktionspläne von den regionalen autonomen Körperschaften und den Verwaltungsräten für den betreffenden Zeitraum genehmigt wurden 2007-2009, sollte so angepasst werden, dass sich dies auf die erstreckt 31 Dezember 2011, Zeitraum, ab dem die Aktionspläne der Unternehmen für vier Jahre gültig sind.
Mit dieser Maßnahme wird die Amtszeit der derzeitigen Generaldirektoren der CARs und der nachhaltigen Entwicklung sowie der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Mitglieder des Verwaltungsrats an die reguläre Amtszeit der Gouverneure und Bürgermeister angepasst..
| Archivo | Descripción | (Ca.) | Modificado |
|---|---|---|---|
| Aktionsplan 2007 – 2011 | 2712 Ca. | 13/05/10 03:09 |






























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